- ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis
- kompetenter Service
- schnell und einfach zur Börse
VR-MehrwertDepot
Schnell und einfach zur Börse
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an allen nationalen und den wichtigsten internationalen Börsen. Egal, ob Sie Anlageprofi sind und Ihre Anlage-Entscheidungen selbstständig treffen oder Wert auf eine ausführliche Beratung durch unsere erfahrenen Experten legen. Wir haben für jeden Bedarf die passende Depotlösung.
Abwicklung aller Wertpapiergeschäfte
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Der vierteljährliche Depotauszug informiert Sie detailliert über Ihre Wertpapiergeschäfte. So behalten Sie immer den Überblick.
Jederzeit Wertpapiere handeln
Bei einer Online-Freischaltung Ihres Depots handeln Sie Ihre Wertpapiere schnell und bequem, wann und wo immer Sie wollen. Zudem haben Sie jederzeit Einsicht in Ihr Depot und können dieses selbst analysieren. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei Ihrer Anlage-Entscheidung. In einem Musterdepot können Sie die Performance fiktiver Bestände beobachten und Anlagestrategien testen. So sammeln Sie die notwendige Erfahrung.
Beratung und Brokerage
Egal, ob Sie Ihre Order direkt bei uns in der Filiale, per Telefon oder online erteilen möchten. Wir bieten Ihnen den Service, den Sie für sich und Ihre Anlage-Entscheidung wünschen. Und wenn bei Ihnen die Beratung im Vordergrund steht, stehen Ihnen unsere Anlageberater zur Seite, die Ihre persönliche Anlagestrategie und Ihre Risikoneigung bei der Geldanlage berücksichtigen.
Das VR-MehrwertDepot bietet Ihnen für 3,57 €*
pauschal pro Monat folgende Leistungen:
- kostenfreies Verrechnungskonto
- vierteljährlicher Depotauszug
- Jahressteuerbescheinigung
- Zins- und Dividendenmitteilungen
- Depotaufstellungen
- Gutschriften fälliger Wertpapiere
- u.v.m
Das VR-MehrwertDepot ist optimal ausgestattet für anlageorientierte Kunden, die kompetente und individuelle Beratung schätzen:
- umfassende und kompetente Beratung
- individuelle Depotanalyse
- Depotoptimierung - Entwicklung einer Anlagestrategie
- regelmäßige Depotbesprechung
- ganzheitliche Beratung - Einsatz EDV-gestützter Vermögensplanungssysteme
- Abwicklung von Wertpapierorders
- in der Filiale
- per Telefon
Zusätzlich bietet das VR-MehrwertDepot auch Anlegern, die eigenständig ihre Order direkt per Internet tätigen, beste Bedingungen:
- Abwicklung von Wertpapierorders per Internet
- professionelle Informationen über unsere Internetplattform
- regelmäßig erscheinende Publikationen und Newsletter
*inklusive USt.
3,57 EUR* pauschale Depotgebühr pro Monat
Leistungsentgelte** im Überblick
Kundenauftrag über Berater / Telefon | ||
---|---|---|
Leistungen | Konditionen | |
Börsenkomissionsgeschäft (An- und Verkauf von Aktien, Zertifikaten, Optionsscheinen, verzinslichen Wertpapieren, usw.) |
Ausführung im Inland | 15,00 EUR plus 0,65 % vom Kurswert |
Ausführung im Ausland | 50,00 EUR plus 0,65 % vom Kurswert | |
An- und Verkauf von Bezugsrechten | 0,00 EUR je Order < 10,00 EUR Kurswert | |
5,00 EUR je Order > 10,00 EUR Kurswert |
Beraterunabhängige Internetorder | ||
---|---|---|
Leistungen | Konditionen | |
Börsenkomissionsgeschäft (An- und Verkauf von Aktien, Zertifikaten, Optionsscheinen, verzinslichen Wertpapieren, usw.) |
Ausführung im Inland | Ordervolumenabhängige Staffel - mind. 9,90 EUR max. 75,00 EUR |
bis 4.999,99 EUR | 0,50 % vom Kurswert | |
bis 14.999,99 EUR | 0,40 % vom Kurswert | |
ab 15.000,00 EUR | 0,25 % vom Kurswert | |
Ausführung im Ausland | 50,00 EUR plus 0,50 % vom Kurswert | |
Optionsscheine, Turbos und Aktienanleihen der DZ BANK AG (VR-Profi Broker) |
4,95 EUR zzgl. (ggf.) fremde Spesen |
|
An- und Verkauf von Bezugsrechten | 0,00 EUR je Order < 10,00 EUR Kurswert | |
5,00 EUR je Order > 10,00 EUR Kurswert |
*inklusive USt.
**alle Entgelte zzgl. eventuell anfallenden Abwicklungsentgelten und fremden Spesen, soweit gesetzlich zulässig
Häufige Fragen
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order müssen Sie zudem Transaktionskosten bezahlen. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabe-Aufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Mehr zur Abgeltungssteuer (PDF, 129 KB)
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Volksbank Krefeld eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.